Beschreibung
Kühlanhänger bei der Reifengarage Gudensberg mieten
Unser Kühlanhänger
Ideal für private Feiern wie zum Beispiel Hochzeiten, Gartenpartys, Geburtstage, Vereinsfeiern oder für die Gastronomie bei Festivals, Messen und Großveranstaltungen. Je nach Veranstaltungsgröße oder Zweck, stehen Ihnen bei uns verschiedene Modelle zur Auswahl.
Alle Kühlanhänger, sind ausgelegt mit einem Alu- oder ISO-Boden und zur Erleichterung des Sehens im Inneren einer Innenbeleuchtung.
Unser Kühlanhänger stammt von dem Böckmann er wurden für eine komfortable Nutzung als Tieflader-Anhänger gebaut.
Die leistungsstarken Kühlaggregate kühlen zwischen + 10° bzw. + 2° Celsius herunter. Ein Aluminium oder Iso- Boden, in den Kühlanhängern, verstärkt die 8 cm dicke Außenhaut und ermöglicht eine hygienische Reinigung.
Mit seiner großzügigen Ladefläche von 3 m Länge, 1,50 m Breite und 2,0 m Höhe verbindet dieser Anhänger hohe Kapazität mit einer kompakten Bauweise. Dadurch ist er besonders vielseitig einsetzbar und die ideale Wahl für Veranstaltungen jeder Art.
Der Humbaur Kühlanhänger verfügt über ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,7 Tonnen und überzeugt durch seine stabile Tandemachskonstruktion. Besonders praktisch: Im Stand eignet sich der Anhänger hervorragend als temporäres Getränkelager, Verkaufsstand oder Kühlraum.
Bei abgestelltem Anhänger kann die Ladefläche sogar mit bis zu 5 Tonnen belastet werden. Damit steht ausreichend Reserve für große Veranstaltungen oder umfangreiche Getränkelagerungen zur Verfügung.
Kühlung auch während der Fahrt möglich
Ein besonderer Vorteil dieses Kühlanhängers ist die Möglichkeit, auf Wunsch ein Stromaggregat für nur 20 € pro Tag (zzgl. Kraftstoff) zu mieten.
Dadurch kann die Kühlanlage auch unterwegs betrieben werden. Getränke und Lebensmittel bleiben somit bereits während des Transports gekühlt und erreichen den Veranstaltungsort in optimalem Zustand.
Ideal für zahlreiche Veranstaltungen
Der Anhänger eignet sich hervorragend für:
- als Ersatz für Tiefkühlhäuser
- Hochzeiten
- Geburtstage
- Vereins- und Sportfeste
- Firmenveranstaltungen
- Stadt- und Straßenfeste
- Kirmes und Volksfeste
- Catering-Einsätze
- Getränkeausschank
- Lebensmitteltransporte
Wir können Ihnen den Anhänger auch Liefern:
Bei Lieferung + 120,00 € inkl. Anlieferung bis 25 km, einem Auf- & Abbau und Abholung
ab 26 km jeder km zusätzlich + 1,50 €
Perfekt gekühlte Getränke und Lebensmittel – vom Beladen bis zur letzten Feierstunde.
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Umbuchung & Kündigung
§ 1 Der Mieter verpflichtet sich den Anhänger pfleglich zu behandeln.
§ 2 Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Abstellung selbst verantwortlich.
§ 3 Der Mieter haftet für alle Schäden und Bußgelder, die bei der Benutzung infolge Nichtbeachtung vorstehender örtlichen Vorschriften verursacht werden. Die Haftung besteht auch, wenn die Schäden nicht durch ihn selbst, sondern durch Abgestellte, Beauftragte, oder berechtigte Nutzer verursacht werden.
§ 4 Bei Unfällen ist die nächstliegende Polizeistelle zwecks Aufnahme zu benachrichtigen.
§ 5 Bei starken Winden ist der Anhänger nicht zu bewegen und die 4 Stützfüße herunter zu lassen.
§ 6 Geschwindigkeiten nicht mehr als 80 km/h. Beim Überfahren von Brücken und leichten Winden muss die Geschwindigkeit reduziert bzw. angepasst werden.
§ 7 Bei längeren Standzeiten müssen Sondergenehmigungen eingeholt werden, die von Gemeinden oder Städten unterschiedlichst geregelt sind. Für diese Kosten muss der Mieter selbst aufkommen.
§ 8 Der Mieter ist für die Überwachung und die Einhaltung der vorgeschriebenen Kühltemperatur selbst verantwortlich.
§ 9 Nach Ablauf der Mietdauer ist der Anhänger in einwandfreiem Zustand dem Vermieter zu übergeben.
§ 10 Eventuelle Schäden, oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu mitzuteilen.
§ 11 Bei Unterlassung der polizeilichen Meldepflicht werden die Folgeschäden dem Mieter in Rechnung gestellt.
§ 12 Für Schäden jeglicher Art, die von den Versicherungen wegen Fahruntüchtigkeit, oder Alkoholgenuss nicht anerkannt werden, haftet in jedem Fall der Mieter.
§ 13 Für Folgeschäden, auch Dritten gegenüber, übernimmt der Vermieter keine Haftung. § 14 Der Anhänger ist gebremst und somit gegen das Wegrollen zu sichern.
§ 15 Der Anhänger ist mit dem gestellten Zugmaulschloß gegen Diebstahl zu sichern.
§ 16 Der Anhänger darf nur für die Kühlung von Getränken oder luftdicht verpackten Speisen verwendet werden.
§ 18 Bei unsachgemäßer Handhabung seitens des Mieters werden jedwede entstandenen Schäden und Kosten (Personen-/Sachschäden) vom Mieter selbst übernommen.
§19 Stornierung vor Mietbeginn durch den Mieter Sollte der Mieter eine durch den Vermieter per Telefon oder E-Mail bestätigte Anmietung eines Fahrzeuges vor Mietbeginn stornieren, haftet er wie folgt:
– bis 14 Tage vor Mietbeginn: Kostenfrei
– bis 5 Tage vor Mietbeginn 50 % des Gesamtmietpreises incl. Dienstleistungen
– 0-4 Tage vor Mietbeginn 100% des Gesamtmietpreises incl. DienstleistungenHumbaur Tandem-Kühlanhänger mieten – Die mobile Kühllösung für Ihre Veranstaltung
Spezifikationen
Kühlfahrzeuge
Preise
Kaution & Hinweise
Kaution
100 € Kaution (bar bei Übergabe)
Lieferung & Abholung nach absprache möglich
Bis 25 km: 120 €
(Inklusive Anlieferung, Auf- und Abbau sowie Abholung)
Ab 26 km: zzgl. 1,50 € pro Kilometer